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Soziale Vermieter: Wirtschaftlicher Benefit von Solaranlagen unverzichtbar
Wohnungsunternehmen müssen die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern überprüfen, um unrentable Anlagen und steigende Mietkosten zu vermeiden. Diese Forderung hat der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) verteidigt. Laut VNW-Direktor Andreas Breitner sollten Wohnungsunternehmen, die am Gemeinwohl orientiert sind und bezahlbare Wohnungen anbieten, von der Solardachpflicht befreit werden können, wenn sich die Anlage nicht rechnet oder steuerliche Nachteile mit sich bringt. Die Kritik des Naturschutzverbandes BUND an vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen wies Breitner als nicht seriös zurück. Dabei betonte er jedoch auch, dass der Klimaschutz nicht auf Kosten des bezahlbaren Wohnens gehen dürfe. Ein Zwang zur Verpachtung der Dächer an fremde Unternehmen wäre laut Breitner eine Art Dachenteignung und ein unangemessener Eingriff ins Eigentumsrecht. Stattdessen solle die Bundesregierung bürokratische Hindernisse für Mieterstrommodelle beseitigen. Der aktuelle Umsetzungsentwurf des Klimaschutzgesetzes wurde vom VNW als "Bürokratiemonster" kritisiert. Insbesondere die Pflicht zum Einrichten von Solargründächern bei Neubauten sei problematisch, da sie mit anderen Vorschriften kollidiere. Der VNW vertritt insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
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