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BDZV und MVFP begrüßen Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in Sachen Google Shopping

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BDZV und MVFP begrüßen Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in Sachen Google Shopping

"Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) freuen sich über die heutigen Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott zum Fall 'Google Shopping'. In ihren Anträgen bestätigt Kokott den Missbrauch von Googles Marktmacht, der bereits von der EU-Kommission und dem Gericht der Europäischen Union bestätigt wurde. BDZV und MVFP sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwältin folgt und damit den freien Wettbewerb und die Innovationskraft Europas schützt. Lesen Sie hier die Details dieses wegweisenden Falls."

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