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Neues Zuwendungsempfängerregister ab 2024: Organisationen sollten Richtigkeit überprüfen

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Neues Zuwendungsempfängerregister ab 2024: Organisationen sollten Richtigkeit überprüfen

Ab 2024 tritt das neue Zuwendungsempfängerregister (ZER) in Kraft, das sämtliche gemeinnützige Organisationen erfasst, die Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. Das Register wird beim Bundeszentralamt für Steuern geführt und soll Spendern einen schnellen Überblick darüber geben, ob eine Organisation als steuerbegünstigt anerkannt ist. Die Daten im Register sind öffentlich einsehbar und beinhalten unter anderem den Namen und die Anschrift der Körperschaft, steuerbegünstigte Zwecke, die Wirtschafts-Identifikationsnummer, das zuständige Finanzamt und die Bankverbindung. Organisationen sollten daher ihre Daten im Register überprüfen, um Vertrauen bei Spendern zu erhalten. Das Zuwendungsempfängerregister soll insgesamt den Non-Profit-Sektor transparenter machen und ausländischen Körperschaften erleichterte Möglichkeiten bieten, steuerbegünstigte Spenden aus Deutschland zu erhalten

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