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TOP – Anwälte Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Darmstadt

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Darmstadt – vom 31. Mai 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Dissektion der Arteria vertebralis nach chiropraktischem Eingriff, LG Darmstadt, Az.: 1 O 206/15

Chronologie:
Der Kläger suchte den Beklagten in 2011 aufgrund von Beschwerden im Halsbereich auf. Dieser nahm einen chiropraktischen Eingriff vor. Kurze Zeit später erfolgte ein weiterer Eingriff, woraufhin der Kläger unter Drehschwindel und Übelkeit litt. Er war nicht mehr in der Lage, sich fortzubewegen. Eine röntgenologische Untersuchung schloss allerdings eine Fraktur der HWS aus. Der Kläger litt nachfolgend weiter unter Gesundheitsbeschwerden.

Verfahren:
Das Landgericht Darmstadt hat die Parteien zu dem Vorfall angehört. Insgesamt kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Kläger nicht hinreichend über die entsprechenden Risiken der Behandlung aufgeklärt wurde. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über pauschal 15.000,- Euro vorgeschlagen, hinzu kommen noch anteilige Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diesem Vergleichsvorschlag sind die Parteien nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Chiropraktische Eingriffe bergen immer ein gewisses Risiko. Dieses Risiko kann auch bei lege artis Behandlungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, worauf der Behandler hinzuweisen hat, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr.D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : [email protected]

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

fon ..: 0211556207
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