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Massenzustrom: Die vergessene EU-Richtlinie

Von nichts anderem hat die Europäische Gemeinschaft so viel wie von Regelungen, Verordnungen, Gesetzen und Gemeinsamen Vereinbarungen. Und was niemand mehr weiß: Schon seit 2001 hat sie sogar einen Mechanismus, der ihre Mitglieder für den Fall schützt, Dass es eines Tages – 2001 eigentlich unvorstellbar – zu einem "Massenzustrom" (EU) von Flüchtlingen in die Staaten der EU kommen sollte.

Die heißt sogar „Massenzustrom“-Richtlinie, ist allerdings dennoch völlig in Vergessenheit geraten. Offenbar selbst bei den Institutionen, die den „Mechanismus zum vorübergehenden Schutz von Vertriebenen“ (EU) durch seine Anwendung zu einem „Solidaritätsmechanismus der Mitgliedstaaten“ für den Notfall machen sollten.

Den nämlich müsste der Europäische Rat per Beschluss förmlich feststellen: Ein „Massenzustrom“ ist laut Richtlinie nämlich nicht gegeben, wenn Massen zuströmen und seien es Millionen oder gar Milliarden. Sondern, wir sind immerhin in der EU, die für alles Regelungen, Verordnungen, Gesetzen und gemeinsamen Vereinbarungen hat, erst, wenn die entsprechende, damit beauftragte europäische Institution sagt, dass es einer ist.

Der seit Frühjahr 2015 laufende "Zustrom" (Merkel) ist es danach nicht. Denn die Richtlinie 2001/55/EG über „Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten“ (offizieller Untertitel) wird nicht nur nicht angewendet. Nein, sie kann nicht angewendet werden, weil die zuvor vorgeschriebene Aufforderung der Feststellung des Massenzustrom-Falles durch die Europäische Kommission an den Europäischen Rat bis heute nicht erfolgt ist.

Alles weitere folgt daraus. Die innereuropäische Spaltung, der Hass auf einzelne Länder, der Rückhass anderer, die Suche nach Möglichkeiten der Selbstverteidigung auf Kosten von Partnern, das Gejammer, dass niemand mit jemandem am selben Strang ziehe. Obwohl es Ziele der Massenzustrom-Richtlinie waren, soziale Mindeststandards für Personen, die vorübergehenden Schutz benötigen, zu schaffen und einen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten zur ausgewogenen Verteilung für genau den vorliegenden Fall zu installieren, versagt schon die Einschaltmechanik.

Das ist Europa, das ist die EU. Statt vorhandene Regelmöglichkeiten zu nutzen, verhandelt sie lieber über neue, die sie dann morgen und übermorgen ebensowenig nutzen wird. Die Massenzustrom-Richtlinie hätte Schutzsuchenden einen  zeitlich beschränkten, aber rechtlich unangreifbaren Aufenthaltsstatus gegeben, hätte der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, dass beim derzeitigen Flüchtlingsstrom ein Massenzustrom vorliegt.

Hat der Rat aber nicht. Vielleicht, weil die Masse der Zuströmenden einfach nicht groß genug ist. Vielleicht aber auch, weil die Bürokraten nebst ihrer angeschlossenen Zentralorgane schlicht vergessen haben, dass unter all ihren Regelungen und Richtlinien auch eine für den Fall einer Flüchtlingskrise ist.

Wir sprechen zwar verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes.


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