Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Was macht eigentlich... das Strafverfahren der EU gegen Deutschland?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gerade ihr Herz geöffnet und Deutschlands Grenzen dazu, da fuhr ihr die vorgesetzte Behörde steil in die Parade. Die Europäische Kommission leitete Ein Vertragsverletzungsverfahren Gegen Deutschland, weil auch das weltweit bewunderte Musterland der Moral die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt habe.

Eine krasse Entscheidung, die aber natürlich dem guten europäischen Brauch der unbedingten gesetzestreue folgt. Deutschland, so der gestrenge EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, habe Verordnungen zur Anerkennung von Flüchtlingen, zu den Mindestnormen für Asylverfahren und zu den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber nicht erfüllt. Ähnliche Strafverfahren eröffnete die EU auch gegen Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn, insgesamt wurde gegen 19 der 28 Mitgliedländer ermittelt, weil sie gegen die Direktive 2013/32/EU und die Verordnung 2013/33/EU zu "Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen", verstoßen haben.

Das war in jenem historischen September, als alle Grenzen fielen, die Welt gerettet wurde und die Kanzlerin betonte, das ihr Land nur ihr Land bleibe, wenn es das wirklich wolle. Das Mahnschreiben der EU war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verfahrenseröffnung bei den deutschen Behörden noch nicht eingegangen. Dennoch verschwand das Strafverfahren unmittelbar danach für immer aus der Berichterstattung aller deutschen Medien, ohne dass jemals jemand gefragt hat, was Deutschland in der gesetzlichen Frist von zwei Monaten, die im Dezember auslief, auf die Vorwürfe aus Brüssel geantwortet hat.

Nie wieder war die Rede davon, und das, obwohl ein Vertragsverletzungsverfahren kann mit einem Urteil des EuGH enden kann, das den Verstoß gegen das EU-Recht mit einem Zwangsgeld sanktioniert, das das rechtswidrige Verhalten des Mitgliedstaats sanktioniert. Die Höhe wird je nach Straftäter festgelegt, für Deutschland gilt ein Höchstbetrag von 827.580 Euro pro Tag, seit Verfahrenseröffnung also rund 150 Millionen Euro.



Wir sprechen zwar verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes.


This post first appeared on PPQ, please read the originial post: here

Share the post

Was macht eigentlich... das Strafverfahren der EU gegen Deutschland?

×

Subscribe to Ppq

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×