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VZTH – Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Wer noch keinen Antrag auf Befreiung Vom Rundfunkbeitrag gestellt hat und die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann dies 2017 nachholen. Eine Erstattung ist anschließend für bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Das gilt auch für Ermäßigungen, so der Rat der Verbraucherzentrale Thüringen.

Prinzipiell muss für jede Wohnung ein fester Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt werden. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Befreiung Vom Rundfunkbeitrag oder zumindest eine Ermäßigung möglich ist.

Das gilt zum Beispiel für Empfänger von Berufsausbildungsförderungsgeld (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe [...]



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