Kaum ein medizinisches Hilfsmittel wird so oft benötigt, wie die Brille. Doch leider ist die Kostenbeteiligung der Kassen für diese notwendige Anschaffung bescheiden. Meistens muss sie komplett selbst finanziert werden, ob nun bei einem Optiker in Karlsruhe oder anderswo. Zuschüsse gibt es ausschließlich für Kinder und Jugendliche sowie stark Sehbehinderte.
Regeln für Minderjährige
Zum Leistungskatalog aller Krankenkassen gehören Brillengläser für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr. Übernommen werden jedoch nur solche aus mineralischem Material. Die leichten und bruchsicheren Kunststoffgläser sind normalerweise von der Kostenübernahme ausgenommen, darauf weist http://www.brillenfassungen.org/ hin. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, das zu umgehen. Trägt die augenärztliche Verordnung den Vermerk "Sport- und Schulbrille", werden sie ebenfalls finanziert. Das Gestell muss allerdings immer selbst bezahlt werden.
Regeln für stark Sehbehinderte
Durch ein neues Gesetz profitiert ein größerer Kreis von Versicherten von einer unterstützenden Kassenleistung. Diese war bisher auf Personen beschränkt, die mit Sehhilfe ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent erreichen konnten. Erweitert wurde er jetzt auf Versicherte, die wegen starker Weit- oder Kurzsichtigkeit Gläser von sechs Dioptrien und stärker benötigen. Auch bei einer Hornhautverkrümmung gibt es ab vier Dioptrien als Zuschuss einen Festbetrag.
Freiwillige Zusatzleistung nutzen
Wer nicht zu den oben genannten Gruppen gehört, hat zwei Möglichkeiten, die finanzielle Belastung durch einen Brillenkauf zu reduzieren. Die eine ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die allen dauerhaften Brillenträgern zu empfehlen ist. Daneben hilft Ihnen die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die als freiwillige Zusatzleistung einen Zuschuss für die neue Brille bezahlt. Er kann bis zu 200 Euro betragen. Das macht den Kassenwechsel zu einer lohnenden Angelegenheit.