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AK Kärnten Präsident Goach: „Risikogruppendefinition hinkt!"


Regierung muss sofort nachbessern!

Klagenfurt (OTS) „Der Schutz von Risikogruppen ist immer noch unklar und unzureichend definiert. Die angedachte Risikobestimmung ist selbst für die Ärztekammer nicht klar und auch für Risikopatienten, die mit Arbeitnehmern im selben Haushalt leben, gibt es keine Regelung. Es braucht eine eindeutige Rechtsgrundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Gesundheit zu schützen“, fordert AK-Präsident Günther Goach eine Nachschärfung der Rechtsbestimmungen.

Der Nationalrat hat zwar Schutzmaßnahmen für Risikogruppen beschlossen, Aus Sicht Der AK muss hier dringend nachgeschärft werden! Künftig sollten betroffene Arbeitnehmer vom Krankenversicherungsträger die Bestätigung ihrer Risikogruppenangehörigkeit erhalten. Der behandelnde Arzt hat die Risikosituation des Arbeitnehmers zu beurteilen und gegebenenfalls ein so genanntes „COVID-19-Risiko-Attest“ auszustellen. Aufgrund dieses Attests hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt vom Dienst freizustellen. Außer es besteht die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten oder der Dienstgeber schafft im Betrieb Maßnahmen um eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen.

„Die Vorgehensweise klingt zwar in der Theorie gut, aber sie ist schon aus Sicht der Ärztekammer nicht umsetzbar“, kritisiert Goach. Denn selbst die Ärztekammer kritisiert, dass die angedachte Risikobestimmung über die Medikation von Patienten ärztlich nicht nachvollziehbar sei und „einerseits zu einer massiven Verunsicherung der Bevölkerung führt, da die Sozialversicherung nicht über alle relevanten Daten verfügt. Andererseits führt dies zu einer gefährlichen Nichterfassung gewisser Bevölkerungsgruppen, die ihre Medikation in den Spitälern erhalten haben (z. B. Chemotherapien)“.

„Die Kritik der Mediziner an der Regelung wiegt schwer, denn wenn sie sich derzeit nicht in der Lage sehen, solche Bestätigungen auszustellen, wie sollen dann arbeitende Menschen in naher Zukunft im Job adäquat geschützt werden?“, stellt Goach in den Raum. Die Rechtslage ist dermaßen unbefriedigend, dass hier sofort nachgeschärft werden muss!“, fordert Goach. Und auch für Beschäftigte, die mit Risikopatienten zusammenleben, muss etwas getan werden. „Auch sie brauchen Klarheit über nötige Vorsichtsmaßnahmen“, sagt Goach abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
[email protected]
kaernten.arbeiterkammer.at



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