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WKÖ-Gleitsmann: Wirtschaft begrüßt Aufhebung des Zielwert-Erlasses bei Kontrollen durch Arbeitsinspektoren


Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt bestrafen“ berücksichtigt betriebliche Realität

Wien (OTS) „Wir begrüßen die Entscheidung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, den bisherigen Zielwert-Erlass aufzuheben und den Grundsatz „Beraten statt bestrafen“ stärker zu verankern und die Arbeitsinspektorate vermehrt als Anlaufstellen für die Unternehmen zu positionieren. Dies ist im Sinne der heimischen Betriebe, weil damit willkürliche Schikanen durch festgelegte Beanstandungs-Quoten der Vergangenheit angehören werden“, betonte heute, Montag, der Leiter der sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, Martin Gleitsmann, und verwies damit auf langjährige Anstrengungen der Wirtschaftskammer, eine unbürokratische Vorgangsweise im Anlassfall vorzunehmen.

Fakt ist, so Gleitsmann, dass Arbeitnehmerschutz in Österreich überreglementiert ist. Es bestehe eine Vielzahl von Parallel-Bestimmungen und Zuständigkeiten auf unterschiedlichen Ebenen (Bund, Länder, EU), die für die Betriebe immer unüberschaubarer sind.  „Eine bürokratische Entlastung und Entrümpelung der Materie ist überfällig“, so Gleitsmann. Die Wirtschaft bekennt sich zum Arbeitnehmerschutz und geht auch gut damit um. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass in den letzten Jahren die Arbeitsunfälle im Gegensatz zu den Freizeitunfällen deutlich rückläufig waren. Die Arbeitsunfälle sind in den letzten 15 Jahren um 27 Prozent gesunken – und das, obwohl die Erwerbstätigenquote deutlich gestiegen ist. Bei den Berufskrankheiten war 2016 ein Rückgang von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. 

Die Überprüfungen und Kontrollen der heimischen Arbeitsstätten sind ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, die Arbeitssicherheit zu erhöhen. „Eine Straf- und Beanstandungsquote kann sich aber nur anhand tatsächlicher Mängel ergeben. Überregulierung und teils widerstreitende Bestimmungen bereiten den Unternehmen aber Probleme. Hier sind praxistaugliche Lösungen dringend gefragt. Die nun getroffene Regelung des Sozialministeriums bewertet die Wirtschaft als eine entsprechende praxistaugliche Maßnahme, die nach dem Prinzip ´Beraten statt bestrafen´ auf die betriebliche Realität Rücksicht nimmt“, so Gleitsmann abschließend. (PWK292/us)

Rückfragen & Kontakt:

Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
Telefon: +43 5 90 900 4286
[email protected]
Internet: http://wko.at/sp

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe



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