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Justizausschuss schickt Reform des Privatkonkurses in Begutachtung


Auch Familien- und Verfassungsausschuss trafen sich am Rande der Plenarsitzungen

Wien (PK) Neben dem Innenausschuss, der die Beratungen über den von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesantrag zum Versammlungsgesetz (2063/A) in Begutachtung geschickt hat (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 360/2017), tagten am Rande der beiden Plenartagungen von gestern und heute auch der Familienausschuss, der Justizausschuss und der Verfassungsausschuss. Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wollen SPÖ und ÖVP der Regierung die Möglichkeit in die Hand geben, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich zu verbieten.

Der Justizausschuss beschloss, das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (1588 d.B.) einer Ausschussbegutachtung zu unterziehen. Weit über hundert Stellen – von den Ministerien und Landesregierungen über Gerichte und rechtswissenschaftliche Fakultäten bis hin zu Jugend-und Familienvertretungen sowie Kammern und NGOs – werden eingeladen, bis zum 5. Mai 2017 Stellungnahmen abzugeben. Alle einlangenden Stellungnahmen sollen auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden. Die Regierungsvorlage bringt eine Reform Des Privatkonkurses und verfolgt dabei das Ziel, Menschen, die wirtschaftlich scheitern, eine Chance auf einen raschen Neustart zu geben. Hauptpunkte sind dabei die Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf drei Jahre und der Entfall der Mindestquote von 10%.

Der Fristwahrung dienten die Sitzungen des Familienausschusses und des Verfassungsausschusses. Ihnen liegen die Berichte über die für die beiden Ressorts jeweiligen EU-Vorhaben für 2017 (III-340 d.B. und III- 344 d.B.) vor. (Schluss) jan

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