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Was ist ein Kinderzuschlag?

Den sogenannte Kinder(geld-)-zuschlag können Familien mit geringem Einkommen beantragen. Erforderlich ist, dass die Eltern mit ihrem Einkommen ihren eigenen Unterhalt, aber nicht den ihrer Kinder bezahlen können. 

Begründet wird dieser Zuschlag damit, dass ein Kind keine sozialen Nachteile bei Bildung und Sozialveranstaltungen haben soll.
Rechtlich verankert ist der Kinderzuschlag im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html .

Folgende Bedingungen müssen gegeben sein, um einen Kinderzuschlag beantragen zu können:  
1. Mindesteinkommen der Eltern: 900 Euro bei Elternpaare, 600 Euro bei einem alleinerziehendem Elternteil
2. Das Einkommen wird aus der Erwerbstätigkeit, Krankengeld. Arbeitslosengeld etc. beantragt (nicht berücksichtigt werden Wohngeld und Kindergeld)
3. Kindergeld wird bereits bezogen
4. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld
5.Höchsteinkommen darf nur einen gewissen Betrag haben und wird berechnet über den elterlichen Bedarf (Arbeitslosengeld 2), dem angemessenen Wohnungskostenanteil und dem gesamten Kinderzuschlag.
6. Achtung: Auch ein (eventuelles) Vermögen des Kindes wird mit eingerechnet

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag beantragen Sie für Ihr/e Kind/er bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (in diesem Fall auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes zuständig). Die Familienkasse bearbeitet dann den Antrag und informiert Sie über einen schriftlichen Bescheid. Ausbezahlt wird der Kinderzuschlag gemeinsam mit dem Kindergeld.


Anbei das Antragsformular für den Kinderzuschlag:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtix/~edisp/l6019022dstbai378327.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378330

Übrigens, der Kinderzuschlag wurde für 2017 um 10 EUR erhöht.

Quellen:
http://www.kindergeldinfo.de/kinderzuschlag/kinderzuschlag.php, https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtix/~edisp/l6019022dstbai378327.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378330
https://www.akademie.de/wissen/kinderzuschlag/zahlungsweise-antrag-fazit






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