Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, haben zudem den Anspruch auf ein jährliches Schulstarterpaket (auch Schulbedarfsgeld genannt). Damit wird für jedes Kind zum Schuljahresbeginn 100 EUR zusätzlich ausbezahlt - Von Der ersten Klasse bis zum Abitur. Auch der Unterricht in Berufsschulen wird dazu gerechnet. Mit dem Geld sollen die Familien Schulranzen (-Tasche), Hefte,
Stifte und weiteren Schulbedarf für die betreffenden Kinder und Jugendlichen kaufen können.
WICHTIG:
Ausbezahlt wird das Schulstarterpaket von der zuständigen Familienkasse zusammen mit Kinderzuschlag/ Kindergeld.
Die zuständigen Behörden können
Nachweise darüber verlangen, ob das Geld auch wirklich für die Schule verwendet wurde.
Quelle: https://www.akademie.de/wissen/kinderzuschlag/zahlungsweise-antrag-fazit