Ab diesem Monat werden die Hartz IV-Leistungen erhöht: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 409 EUR (vorher 404 EUR) pro Monat.Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren steigen wiederum auf 291 Euro, Jugendliche bis 18 Jahren erhalten ab sofort 311 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahre bleibt jedoch bei 237 Euro im Monat bestehen.
Quellen:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/gesetzesaenderungen-2017/3546703.html,
http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/steuern-bezuege-2017-rente-mindestlohn-altersvorsorge-sozialbeitraege/seite-2