Endlich ist es soweit:
Nachdem der Bundestag am 19. Januar einstimmig das entsprechende Gesetz verabschiedete, dürfen sich schwerkranke Menschen in Deutschland freuen:
Ab März 2017, also in einem Monat, können sie Cannabis als Medizin in der Apotheke gegen ein ärztliches Rezept erhalten. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Es muss jedoch glaubhaft versichert und bewiesen werden/ sein, dass alternative Schmerzmedikamente oder Therapien keine vergleichbare Wirkung zeig(t)en. Grundsätzlich wird erwartet, dass Cannabis v.a. in der Palliativmedizin, aber auch bei chronischen Krankheiten, verschrieben wird.
Wichtig: Eigenanbau von Cannabis bleibt nach wie vor verboten - auch den Schwerkranken!
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei:
a) Die Welt: Cannabis als Medizin frei verkäuflich
b) bento.de: Wer künftig Cannabis in der Apotheke bekommt