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Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko

Rechtzeitig vor Beginn des Herbstes, der oft vermehrt Starkregen und auch Stürme mit sich bringt, hatte sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal mit den Folgen Eines Astabbruchs an einem Japanischen Schnurbaum in Ludwigshafen zu befassen. An einem Regentag löste sich von dem am Straßenrand gepflanzten hohen Baum ein Ast und beschädigte das darunter geparkte […]



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