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Fitnessstudio darf Anspruch auf Rückerstattung nicht verschweigen

Landgericht Würzburg entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale (Az. 1 HK O 2034/21, nicht rechtskräftig). Ein Verbraucher Hatte seinen Fitnessstudiovertrag fristgerecht gekündigt und den Betreiber des Fitnessstudios zur Rücküberweisung derjenigen Beträge aufgefordert, die er während des coronabedingten Lockdowns durchgehend gezahlt hatte (rund 200 €). Anstatt der vom Kunden gewünschten Erstattung verfolgte das Fitnessstudio jedoch die Geschäftspraxis, während […]



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