Landgericht Würzburg entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale (Az. 1 HK O 2034/21, nicht rechtskräftig). Ein Verbraucher Hatte seinen Fitnessstudiovertrag fristgerecht gekündigt und den Betreiber des Fitnessstudios zur Rücküberweisung derjenigen Beträge aufgefordert, die er während des coronabedingten Lockdowns durchgehend gezahlt hatte (rund 200 €). Anstatt der vom Kunden gewünschten Erstattung verfolgte das Fitnessstudio jedoch die Geschäftspraxis, während […]