Kiel/Berlin (DAV). Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf wegen seines Geschlechts nicht Diskriminiert werden. Wird in dem Text der Anzeige ein sogenanntes Gendersternchen verwendet, liegt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Menschen vor. Diese soll gerade dadurch vermieden werden. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Juni 2021 […]