Lüneburg/Berlin (DAV). Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet Haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch Auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils 6 Stunden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 15. Dezember 2021 (AZ: 10 ME 170/21). Der fünfjährige Antragsteller begehrt […]