Während der COVID-19-Pandemie ist trotz gesetzlicher Sonderregelung ein Kostensenkungsverfahren nicht generell ausgeschlossen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 12.05.2022 entschieden (Az. L 2 AS 468/22 B ER). Der Antragsgegner (Jobcenter) bewilligte den Antragstellern Arbeitslosengeld II für zwei Halbjahreszeiträume. Er wies zu Beginn des zweiten Zeitraumes darauf hin, dass die pro Monat anfallenden […]