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Unfall in der Duplexgarage

Singen/Berlin (DAV). Wer bei einer Duplexgarage die Plattform runterfahren möchte, muss prüfen, ob die Rampe gefahrlos abgesenkt werden kann. Wird das darunter stehende Fahrzeug beschädigt, muss der Geschädigte zu 60 Prozent mithaften, wenn er sein Fahrzeug nicht richtig geparkt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Singen vom […]



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