Lübeck/Berlin (DAV). Bei Unfällen haftet der Geschädigte nicht allein schon deshalb mit, weil er lediglich fünf km/h zu Schnell war. Voraussetzung ist, dass sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf den Unfall ausgewirkt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 11. November 2021 (AZ: 14 S 166/20). Der […]