Der Grundfreibetrag von 100 Euro sowie der Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II) sind für Jeden Verdienstmonat, in dem Erwerbseinkommen zufließt, abzusetzen. Geklagt hatte eine Familie, in welcher der Vater ab dem 16.02.2015 eine befristete Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte. Obwohl die Vergütung nach dem Arbeitsvertrag stets erst zum 15. des Folgemonats fällig war, […]