Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

Die Klägerin war seit dem 01.04.2016 bis zum 30.04.2020 bei der Beklagten, die eine Spielhalle betreibt, als Spielstättenmitarbeiterin zu einem Stundenlohn von 9,35 Euro brutto beschäftigt. Pandemiebedingt war die Beklagte zunächst auf Grund behördlicher Allgemeinverfügung gezwungen, ihren Betrieb ab dem 16.03.2020 zu schließen. Kurze Zeit später untersagte § 3 Abs. 1 Nr. 6 der Coronaschutzverordnung […]



This post first appeared on Der Sozialticker, please read the originial post: here

Share the post

Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

×

Subscribe to Der Sozialticker

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×