Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Verbot der telefonischen Beratung und Behandlung von Kassenpatienten

München/Berlin (DAV). Die Behandlung Von Kassenpatienten ist ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung vorbehalten. Dies umfasst auch den Notdienst. Daher kann eine telefonische Beratung und Behandlung durch ein Praxisnetz verboten werden. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), informiert über eine Entscheidung im Eilverfahren des Sozialgerichts München vom 17. Juli 2017 (AZ: S 28 94/17 ER). Einige […]



This post first appeared on Der Sozialticker, please read the originial post: here

Share the post

Verbot der telefonischen Beratung und Behandlung von Kassenpatienten

×

Subscribe to Der Sozialticker

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×