München/Berlin (DAV). Die Behandlung Von Kassenpatienten ist ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung vorbehalten. Dies umfasst auch den Notdienst. Daher kann eine telefonische Beratung und Behandlung durch ein Praxisnetz verboten werden. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), informiert über eine Entscheidung im Eilverfahren des Sozialgerichts München vom 17. Juli 2017 (AZ: S 28 94/17 ER). Einige […]