Der 24.12. ist für die Bürgerinnen und Bürger zwar von großer Bedeutung, aber Heiligabend ist nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage weder ein staatlich anerkannter noch ein kirchlicher Feiertag. Der 24.12. ist Ein Normaler Werktag, wenn er Auf Einen der Wochentage von Montag bis Sonnabend fällt und dementsprechend auch ein normaler Sonntag, wenn er […]