Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen muss für das Kursangebot in Bielefeld kein Gewerbe Anmelden. Dies hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts entschieden. Die Klägerin bietet im ganzen Bundesgebiet Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Fahrschüler an. Sie hält auch in Bielefeld entsprechende Kurse ab und nutzt dafür jeweils stundenweise angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden. […]