Als konjunktureller Anreiz wurde der Regelsteuersatz vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Da von dieser Regelung auch die Mehrwertsteuer betroffen ist, sinkt diese im o.g. Zeitraum von 19% auf 16%.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir keine Steuerberater sind und können Ihnen deswegen keine steuerlichen Empfehlungen geben. Bitte setzen Sie sich für die praktische Umsetzung und die Erörterung steuerlicher Auswirkungen, die mit dieser Mehrwertsteuersenkung einhergehen, mit Ihrem persönlichen Steuerberater in Verbindung.
Im Zuge der Mehrwertsteuersenkung können unterschiedliche Aspekte eine Rolle spielen:
- Leistungsart
- Leistungszeitpunkt
- Leistungsabnahme
- Art der Rechnungsstellung
- Weitere vertragliche Ausgestaltungen
Die folgenden Beispiele dienen der Veranschaulichung und sind ohne Gewähr:
1. Erbringung einer Leistung im August 2020. Anzahlung ist bereits im Mai 2020 erfolgt.
Es gilt ein Regelsteuersatz von 16%.
2. Erbringung einer Leistung im August 2020. Anzahlung erfolgte im Juli 2020.
3. Erbringung einer Leistung im Februar 2021. Anzahlung erfolgte im August 2020.
Aus technischer Sicht können Sie Ihre Mehrwertsteuer in PROBIS Expert flexibel selbst anpassen. Für kumulierte Leistungen (Abschlagsrechnungen) können Sie u.a. Teilschlussrechnungen verwenden. Bei technischen Fragen steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung.
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