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Die GEZ in einer Ferienwohnung bezahlen ja oder nein?

Sie haben eine Ferienwohnung oder Businessappartement auf Zeit angemietet und plötzlich flattert ein Brief von der GEZ ins Haus. Müssen Sie das bezahlen? Schließlich ist das doch nicht Ihre Wohnung, also Sache des Vermieters, oder? Hier die Antworten - doch zuerst:

 


 

 

Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag ist die Bezeichnung für das Modell der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der durch die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen wird. Vorgänger des Beitragsservice war die Gebührenzentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, also kurz GEZ.
 
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?
Wer eine Wohnung gemäß Mietrecht bewohnt, muss einen Rundfunkbeitrag von (derzeit) 18,36 Euro pro Monat bezahlen. Die GEZ Beitrag soll durch eine solidarische Finanzierung die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, ein umfassendes und unabhängiges Programmangebot für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
 
Was gilt für möblierte Wohnungen auf Zeit?
Sie bewohnen eine Ferienwohnung oder ein Businessapartement für einen gewissen Zeitraum. Sie mieten als z.B. aus beruflichen Gründen eine möblierte Wohnung, finden alles vor. Einziehen - Wohnen - kein Stress mit Umzug und Möbel schleppen. Auch ein TV-Gerät steht Ihnen zur Nutzung zur Verfügung. So weit, so bewährt. Sie bezahlen dafür eine Pauschalmiete, was auch die Nebenkosten beinhalten. Also gehen was geht Sie die GZZ Gebühren an, denken Sie. Doch gibt es jetzt einen kleinen, aber feinen Unterschied. Wenn Sie eine möblierte Wohnung in einer fremden Stadt aus beruflichen Gründen oder als kurzfristige Zwischenlösung mieten und Ihren eigentlichen Wohnsitz beibehalten, also keinen Wohnsitz in der Gebuchten Ferienwohnung Anmelden, müssen Sie auch keine GEZ bezahlen. Das ist dann Sache des Gastgebers/ des Eigentümers, der diese Kosten an die GEZ Gebühr an öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezahlt.
 
Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie Ihren ursprünglichen Wohnsitz abmelden und den neuen Wohnsitz in Der Gebuchten Ferienwohnung anmelden. Denn sobald Sie Ihren festen Wohnsitz in dem gebuchten Objekt anmelden, gehen die GEZ Gebühren auf Sie über.
Wie ist das aber bei Anmietung einer Zweitwohnung?
Für Ihre Zweitwohnung müssen Sie keine doppelten Gebühren mehr zahlen. Wenn Sie bei urbanbnb eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz gebucht haben, können Sie nun den Antrag auf GEZ Befreiung stellen. Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt mit beiden Wohnungen angemeldet sein. Sie benötigen zudem einen behördlichen Nachweis. Das kann die Meldebescheinigung für beide Wohnungen oder aber auch der Zweitwohnungssteuerbescheid sein.
Den Nachweis hängen Sie als Kopie an Ihren Antrag. 
https://www.rundfunkbeitrag.de/.../informa.../index_ger.html
 
Hier gilt der Grundsatz der Belastungsgleichheit:
Für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte das Verfassungsgericht die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung, weil Wohnungsinhaber so doppelt zahlen müssen.
 
Und wenn Sie auf der Suche nach einer möblierte Wohnung auf Zeit sind:
Das Familienunternehmen urbanbnb vermittelt Ihnen möblierte Wohnungen auf Zeit seit 1996. weitere Infos unter: www.urbanbnb.de



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