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Zahlung von Krankengeld von der Kasse an den Arbeitgeber?!?

„Normales“ Krankengeld

Krankengeld ist eine sog. Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 44 SGB V. Es wird insbesondere dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.

„Kinderkrankengeld“

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Krankengeld allerdings auch von einem Elternteil beansprucht werden, das zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten mitversicherten Kindes unter zwölf Jahren der Arbeit fernbleiben muss. Umgangssprachlich wird es in diesen Fällen oftmals als „Kinderkrankengeld“ bezeichnet.

Sonderfall Dialyse

Für Menschen, die auf die Dialyse angewiesen sind, ist der große Zeitaufwand ein immenses Problem. Die Blutwäsche kann wöchentlich 15 Stunden und mehr in Anspruch nehmen; die Fahrzeiten kommen noch dazu. Die Behandlung selbst ist eine anstrengende Prozedur, die nicht immer erst nach Arbeitsende erfolgen kann, wenngleich inzwischen viele Dialysezentren auch am Abend oder in der Nacht geöffnet sind.

Ein flexibles Arbeitszeitmodell stellt für viele nierenkranke Menschen daher eine große Entlastung dar. Sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeittätigkeit, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung darauf angewiesen sind (§ 81 Abs. 4, 5 SGB IX).

Wenn eine flexible Arbeitszeit nicht möglich ist, können die Krankenkassen einspringen und für die Dauer, in denen der Arbeitnehmer aufgrund der Dialyse ausfällt, Krankengeld zahlen. Vorteil für den Arbeitgeber: Er zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit Lohn.

Leider kennen nicht alle Sachbearbeiter der Krankenkassen diese Sonderregelung, weshalb es ab und an zu Antragsablehnung kommen kann.

Auch im Rahmen eines Betriebliches Eingliederungsmanagements (kurz: BEM), kann diese Sonderregelung eine Rolle spielen. Arbeitgebern fällt es meist leichter, den zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters zu akzeptieren, wenn er dafür eine finanzielle Unterstützung erhält.

Wenn Sie im Zusammenhang mit BEM eine arbeitsrechtliche Beratung benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Weitere Informationen zum BEM veröffentliche ich regelmäßig auf meiner Facebook-Seite Betriebliches Eingliederungsmanagement – Thorsten Blaufelder.

Bildnachweis: © PeJo – Fotolia.com

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