Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Auto für einen Euro: Ebay-Bieter im Recht

Internet-Auktionen ermöglichen manchmal Riesen-Schnäppchen, zumindest wenn der Einstiegspreis sehr niedrig ist. Wer als Verkäufer die Versteigerung abbricht, kann eine böse Überraschung erleben. 


Dieser Klick bei einer Ebay-Auktion hat sich für den Bieter gelohnt: Nicht nur Dass er in der Online-Versteigerung Einen gebrauchten VW Passat für einen Euro ergattert hatte. Jetzt bekommt er sogar noch Schadenersatz dafür, dass er den Wagen letztlich gar nicht bekommen hat. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden.

Die Richter wiesen die Revision eines Verkäufers aus Thüringen ab, der die Online-Versteigerung seines alten VW Passat überraschend und letztendlich unwirksam abgebrochen hatte. Das Urteil wird die berüchtigten sogenannten „Abbruchjäger“ freuen, die genau auf solche Fälle aus sind. Und es ist zugleich eine Warnung an all diejenigen, die im Internet ihre gebrauchten Gegenstände versteigern wollen und dies leichtfertig angehen. 

Da half Der Pkw-Eigentümer gab 2012 auf der Handelsplattform Ebay als Mindestgebot für seinen Wagen einen Euro an. Wenige Minuten später hatte jemand diese Summe geboten. Dieser blieb Höchstbietender und wollte es später nicht auf sich beruhen lassen, Dass Der Wagen anderweitig für satte 4200 Euro verkauft werden sollte. Er bestand auf seinem Recht – der Fall ging bis vor den BGH. Das Gericht entschied, ein ins Internet gestelltes Angebot ist verbindlich, der Kaufvertrag kommt mit dem Höchstbietenden zustande. Das sehen auch die Geschäftsbedingungen von Ebay so vor.

Da half es nichts, dass der Anwalt des Verkäufers das Vorgehen des Bieters in der BGH-Verhandlung gestern noch als „rechtsmissbräuchlich“ gegeißelt hatte. Sein Verdacht war, dass es sich bei dem Kläger um einen sogenannten „Abbruchjäger“ handelt. Das sind Menschen, die auf Internetauktionen auf hochpreisige Waren wie Pkw oder Elektronikartikel bieten. Ihr Ziel ist nicht, das gute Stück zu ersteigern. Vielmehr lauern sie darauf, dass der Anbieter die Auktion zurückzieht, Wenn sie das (möglichst niedrige) Höchstgebot abgegeben haben. Dann schlagen sie zu und fordern Schadenersatz.

Der Abbruch einer Auktion ist nur aus bestimmten Gründen möglich, etwa weil die Ware zwischenzeitlich beschädigt wurde. Ein zu niedriger Preis ist kein Grund. Das Internet ist voll mit Warnungen vor solchen „Jägern“, die demnach häufig professionell vorgehen. „Es gibt Leute, die darauf aus sind, die Unerfahrenheit mancher Menschen auszunutzen“, sagte Anwalt Ekkehart Schott in Karlsruhe. Schadenersatzforderungen eines solchen „Abbruchjägers“ müssten als Missbrauch von Rechten angesehen und damit als ungültig eingestuft werden. Dieser Argumentation wollte der BGH nicht folgen: Die Vorinstanz hätte nichts festgestellt, was auf eine „verwerfliche Gesinnung“ des klagenden Bieters schließen lasse, hieß es. 

Auch in dem Kaufpreis von einem Euro für ein Auto sah der BGH keinen Rechtsmissbrauch: Dieses Angebot sei die Entscheidung des Verkäufers gewesen. Aus freien Stücken sei er damit das Risiko eingegangen, den Wagen letztendlich für einen niedrigen Preis verkaufen zu müssen.


Strikte Regeln: Auktionsabbruch nur als Ausnahme Solange es keine Gebote gibt, kann ein Anbieter grundsätzlich die Versteigerung beenden. Danach haben die Verkäufer nur noch wenig Spielraum: Sie können zwar eine Auktion stoppen, müssen dann aber Den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen. Auch wenn die bisherigen Gebote unter dem gewünschten Mindestpreis liegen, ist das laut Ebay-Regeln keine Rechtfertigung für einen Abbruch. Eine Ausnahme ist, wenn es dem Verkäufer „unverschuldet unmöglich“ ist, den Artikel dem Käufer zu übergeben. Also etwa wenn er gestohlen oder unverschuldet zerstört oder beschädigt wurde. Außerdem erlaubt Ebay den Abbruch von Auktionen, wenn es wesentliche Fehler bei der Beschreibung des Artikels und bei der Angabe des Start- oder Mindestpreises gab. Verkäufer sind nicht zum Abbruch eines Angebots berechtigt, wenn sie den Artikel „anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben“ wollen. Auch wenn man sich zwischenzeitlich einfach gegen den Verkauf entschieden habe, sei das kein Grund.


This post first appeared on Gutscheinecke - Aktuelle Gutscheine, Preisfehler Und Schnäppchen, please read the originial post: here

Share the post

Auto für einen Euro: Ebay-Bieter im Recht

×

Subscribe to Gutscheinecke - Aktuelle Gutscheine, Preisfehler Und Schnäppchen

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×