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Was Kameras so alles erfassen

TV-und Buch-Actionzeit: Überall nimmt das Böse überhand und will seine Macht durchsetzen. Und weil ein Buch im Schnitt halt nur etwas über 300 Seiten hat und weil ein Kurzkrimi im Fernsehen ohne Werbung nur etwa 45 Minuten dauert, müssen unsere heutigen Helden und Aufklärer auf die inzwischen hochmodernen und komplexen technischen Möglichkeiten zugreifen.

Da sind zum Beispiel Lieutenant Commander Steven John «Steve» McGarrett, Detective Sergeant Daniel «Danny» Williams, Detective Lieutenant Chin Ho Kelly und Officer Kona «Kono» Kalakaua – alle aus der Kultserie Hawaii Five-O. Wenn gar nichts Mehr geht, so hat man als Zuschauer den Eindruck, dann greift dieses Team auf seinen, wohl zu einfach genannt – Computer – zu. Das ist eine Art Tisch/Konsole, der mit mehreren Bildschirmen verbunden ist und gefühlt alle Daten der Welt erfasst hat. Alle ausser die der «Neu-und-Intelligent»-Bösen. Spannung muss schliesslich sein. Zu den Daten, die in Filmen und Büchern oft als Recherche-Material beigezogen werden, gehören Verkehrskameras, Kameras in Parkzentren, Tiefgaragen, vor Banken – einfach dort, wo die böse Welt, zumindest im Film, meistens auf der Flucht ist.

Wie ist das in der wirklichen Welt?

Wie wird Videoüberwachung in der realen Welt eingesetzt? Nicht jeder darf sie einsetzen und wenn er oder sie es tun, unterliegt dies gesetzlichen Vorschriften. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beschreibt auf seiner Webseite, welchen Bestimmungen Videoüberwachungen unterliegen. «Die Bearbeitung der Bilder – wie Erfassen, Bekanntgeben, unmittelbares oder nachträgliches Anschauen oder Aufbewahren – muss den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes entsprechen.» Es geht um Daten, die empfindlich in die Privatsphäre der erfassten Personen eingreifen können.

Bei der Videoüberwachung gilt das Rechtmässigkeitsprinzip. Das bedeutet, wenn sich ein Bijouterie-Besitzer vor Einbrüchen schützen will, dann ist die Videoüberwachung zur Verhinderung gerechtfertigt.

edoeb.admin.ch nennt ein weiteres Beispiel: Ein Barbetreiber zeigt Livebilder aus seiner Bar, die zum Besuch einladen sollen. Im Vergleich zum Bijouterie-Betreiber geht es hier nicht um Schutz. Darum braucht es die Einwilligung der gefilmten Personen. Der Barbetreiber darf aber einzelne Orte in der Bar durch spezielle Hinweisschilder kennzeichnen und diese Bereiche filmen. Will er trotzdem die ganze Bar erfassen, dürfen keine Personen mehr erkennbar sein.

Verhältnismässigkeitsprinzip

Die Videoüberwachung muss laut edoeb.admin.ch geeignet sein, den verfolgten Zweck der Sicherheit, insbesondere den Schutz von Personen und/oder Sachen, zu erreichen.

Sie darf nur dann angewendet werden, wenn sich andere Massnahmen, die das Privatleben weniger beeinträchtigen (mildere Massnahmen), wie zusätzliche Verriegelungen, Verstärkungen der Eingangstüren oder Alarmsysteme, als ungenügend oder undurchführbar erweisen.

Die durch Videoüberwachung verursachte Beeinträchtigung der Privatsphäre muss in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen (Verhältnismässigkeitsprinzip).
Dass für unsere Hawaii Five-0-Helden in den öffentlichen Bereichen etwas mehr Freiheit besteht, hilft den Machern dieser Kultkrimiserie viel.

Bedeuten mehr Kameras auch mehr Sicherheit?

Im Artikel «Mehr Kameras, gleich viel Unsicherheit» (© Zeit.de – 22.4.13) geht es um die Wirkung von Überwachungskameras. Dieser lesenswerte Artikel von Kai Biermann regt zum Nachdenken an. Der öffentliche Raum ist längst nicht mehr anonym. «In wenigen Jahren wird es nahezu unmöglich sein, sich durch eine deutsche Grossstadt zu bewegen, ohne dabei nicht mindestens einmal gefilmt zu werden.» schreibt Biermann. «Staatliche und private Überwacher wollen jeden jederzeit erkennen und wiederfinden können – aus Bequemlichkeit, um Geld für Personal und Prävention zu sparen, um Ängste zu beschwichtigen.»

Studien bestätigen keinen Rückgang der Kriminalität

Es gebe nur wenige Studien, die untersucht haben, ob Kameras überhaupt Einfluss auf die Kriminalität haben. Eine tat das am Beispiel der Berliner U-Bahn. Ergebnis: Die Überwachung verändert gar nichts. Eine andere Studie beschäftigte sich mit den Kameras in London, einer der am besten überwachten Städte der Welt. Auch hier das Fazit: Die Verbrechensrate sinkt nicht. Dafür werden umso mehr Daten erfasst. Die Geometrie unseres Gesichtes, unser Gang und vieles mehr. Und netterweise geben wir selbst viele Daten in den sozialen Medien bekannt.

Überwachungskameras kann man auch anders nutzen

Zum Beispiel als Baustellenkamera, damit ein Baustellendokument (siehe zum Beispiel https://Baustellen-Webcam.ch) erstellt werden kann, das den genauen Ablauf mit Zeitraffer-Bildern dokumentiert. Auch hier ist es möglich, Menschen «heraus zu programmieren» und so der Forderung des Datenschutzes gerecht zu werden. Das soll in diesem speziellen Fall auch so sein. Ein weiteres Beispiel sind Verkehrskameras. Wir werden frühzeitig informiert, wo es am meisten Stau hat und welche alternativen Wege wir fahren könnten. So machen Überwachungskameras Sinn.

Fazit:

Es ist die Angst vor Terror und Gewalt, die nach mehr Überwachung verlangt. Ob es wirklich die richtige Lösung ist? Selbstmordattentäter interessieren sich nicht für Kameras, schreibt Kai Biermann treffend. Und genau diese richten heute viel Schaden an. Kann es im Ernst unser Ziel sein, alles zu überwachen? Auf Baustellen oder im Strassenverkehr macht so etwas Sinn. Das Gefühl, keine Stadt mehr geniessen zu können, weil man irgendwie und irgendwann gefilmt wird, nimmt einem die Freude.

Vielleicht sollten wir vermehrt auf andere Ansätze setzen. Auf Prävention. Zeit für unsere Kinder haben, Wertschätzung weitergeben, uns für andere interessieren. Damit aus den guten keine andere Absichten entstehen…

Foto CC0 via Unsplash

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