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Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der eine Radfahrerin beim Abbiegen tot fuhr

„Eine Radfahrerin, die gestern Nachmittag in Britz von einem Lastwagen erfasst wurde, erlag wenig später in einem Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand war die 76-Jährige gegen 15.50 Uhr auf dem Radweg der Gutschmidtstraße unterwegs, als der 57-jährige Lkw-Fahrer von der Gutschmidtstraße nach rechts in den Buckower Damm abbog und die geradeaus fahrende Frau offenbar übersah. …“
Meldung der Berliner Polizei vom 29. November 2016 (Link)

Wegen dieses tödlichen Verkehrsunfalls an der Kreuzung Buckower Damm und Gutschmidtstraße kam es heute vor dem Amtsgericht in der Kirchstraße zum Prozess gegen den Lastwagenfahrer. Vorgeworfen wird ihm, den Tod der Radfahrerin fahrlässig verursacht zu haben. In seiner Aussage beteuert der Angeklagte, die Radfahrerin nicht bemerkt zu haben, trotz zweimaligen Blicks in den Spiegel: „Ich stand mit meinem LKW etwa zwanzig Sekunden an der roten Ampel in der Gutschmidtstraße und wollte nach rechts abbiegen. Als die Ampel auf grün sprang, bin ich angefahren. Ich kann es mir nicht erklären, wo die Frau herkam. Ich habe beim Abbiegen bemerkt, Dass etwas an der Hinterachse war. Ich bin dann rechts herangefahren und ausgestiegen.“

Zwei Zeugen, die den Unfall von unterschiedlichen Standpunkten aus beobachtet haben, bestätigen, dass Radfahrerin und LKW-Fahrer bei grünem Ampellicht nahezu gleichzeitig losfuhren. Einer der beiden Zeugen sagte, dass die Radfahrerin einen minimalen Vorsprung von etwa einer Fahrradlänge hatte. Ohne zu bremsen sei dann der LKW-Fahrer nach rechts gezogen und habe die Radfahrerin überrollt.

Als sich Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter beim Richter versammeln, um sich die Fotos der Unfallaufnahme anzusehen, kommt auch das „Klimbim“ zur Sprache, das sich im Fahrerhaus befand. Genannt werden Wimpel, LED-Leuchten, Anhänger und Fahnen. Später wird der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sagen, es könne nicht nachgewiesen werden, dass das „Klimbim“ zum Unfall geführt habe.

Direkt nach dem Unfall war ein Gutachter an der Unfallstelle und hat den Unfall dokumentiert. Der Richter hat jedoch darauf verzichtet, dass der Sachverständige ein Gutachten erstellt und im Gericht gehört wird. Wieso, wird nicht so richtig klar.

In dem Schlussplädoyer fordert der Staatsanwalt eine Strafe Von 90 Tagesssätzen. Er fordert ausdrücklich nicht einen Fahrerlaubnisentzug. Er wich damit von seiner Anklage ab, dass der Angeklagte nicht fähig sei, ein Fahrzeug zu führen. Der Verteidiger konzidierte die Fahrlässigkeit des Angeklagten und hielt eine Strafe von 60 Tagesssätzen für angemessen. Nach der Beratung verkündete das Gericht das Urteil: der Angeklagte wird zu einer Strafe von 90 Tagessätzen a 30,- € verurteilt und muss zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.



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