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Eckpunkte des Berliner Radgesetzes

Deutschlands erstes Radverkehrsgesetz kommt. Heute stellten Verkehrssenatorin Regine Günther, die Verkehrssprecher der Koalitionsfraktionen sowie Vertreter von ADFC, Volksentscheid Fahrrad und BUND die Eckpunkte Des im Herbst diese Jahres zu erwartenden Radgesetzes vor. „Der Fahrradverkehr wächst – künftig auch wegen der Politik des Senats“, sagte Stefan Gelbhaar für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das sind die Eckpunkte des Radgesetzes:

1.) Das Land Berlin wird sich der Vision Zero verpflichten. Die Maßnahmen nach dem Gesetz dienen dem Ziel, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken.

2.) Der Modal Split in Berlin soll verändert Werden. Ziel ist es, bis 2015 den Anteil des Radverkehrs auf 30 Prozent innerhalb des S-Bahn-Rings und auf 20 Prozent im ganzen Land Berlin zu steigern.

3.) Es soll ein Radverkehrsnetz geschaffen werden, das schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrer schafft. Möglichst sollen geschützte Radstreifen an allen Hauptstraßen gebaut werden.

4.) Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem der Radverkehr bevorzugt beschleunigt wird.

5.) Es wurden konkrete Ausbaukorridore für die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und der Bau von Fahrradhäusern verabredet. Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen.

Die Eckpunkte umfassen 15 Seiten und befinden sich in der Abstimmung mit den Fraktionen, dem Senat und den beteiligten Initiativen. Sobald daraus ein abgestimmter Gesetzentwurf entstanden ist, wird er der Öffentlichkeit vorgestellt.

Volksentscheid Fahrrad: Dialog Radgesetz hat wichtige Etappe abgeschlossen



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