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Hartinger-Klein: Leistungen der Unfallversicherung undUnfallkrankenhäuser werden nicht in Frage gestellt


Gesundheitsausschuss debattiert Reformideen zu Krankenkassen und Unfallversicherungen

Wien (PK) Die Struktur der österreichischen Krankenkassen und ihre Leistungen bildete einen Schwerpunkt der Debatte im Gesundheitsausschuss. Die SPÖ thematisierte die Pläne der Gesundheitsministerin für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), sie befürchtet eine Zerschlagung und warnt vor negativen Folgen. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein sagte, es gehe hier um eine Strukturreform, um die Leistungen effizienter organisieren zu können. Das Leistungsspektrum der Unfallversicherungen solle angepasst, nicht reduziert Werden. Die Unfallkrankenhäuser würden selbstverständlich weiterbestehen. Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ, dass der bereits 2017 begonnenen Weg der Leistungsharmonisierung über alle Krankenversicherungsträger hinweg konsequent fortgesetzt wird. Beide Anträge wurden mit dem Hinweis, dass die Anliegen Teil der bereits laufenden Anstrengungen zu einer Reform des Gesundheitssystems seien, von der Ausschussmehrheit von ÖVP und FPÖ vertagt.

Aus Sicht der NEOS wäre es wichtig, auch die Krankenfürsorgeanstalten in die Reformpläne der Regierung einzubeziehen. Diese hätten eine Reihe von ungerechtfertigten Privilegien und müssten mit den Krankenkassen harmonisiert werden und zudem zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Auch hier war die Mehrheit des Ausschusses für eine Vertagung.

SPÖ warnt vor Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

Gegen die Sparpläne der Regierung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) richten sich zwei Anträge der SozialdemokratInnen ( 163/A(E) ) und ( 210/A(E)). Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gab zu bedenken, dass die AUVA im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Funktion erfüllt. Sie stelle für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine umfassende Betreuung sicher. Durch den ArbeitgeberInnenbeitrag in der Höhe von 1,3% werde gewährleistet, dass MitarbeiterInnen beispielsweise nach einem Arbeitsunfall gut versorgt werden und rasch wieder in ihren Job zurückkehren können. Die Firmen sicherten sich damit auch gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder an Berufskrankheiten leidender ArbeitnehmerInnen ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend sein könnten.

Die Pläne der schwarz-blauen Bundesregierung – Absenkung des Beitragssatzes auf 0,8%, andernfalls drohe die Auflösung der AUVA – seien daher strikt abzulehnen. Pamela Rendi-Wagner zeigt überdies auf, dass eine Beitragsreduktion in dieser Höhe einen Bilanzverlust von fast 500 Mio. € zur Folge hätte; also mehr als die Summe aus Nettokosten für alle Einrichtungen, den gesamten Aufwand für Verwaltung und Prävention sowie den Ausgaben für Rehabilitation zusammen. Die Abgeordnete wollte auch wissen, ob für die Unfallkrankenhäuser ein Public-Private-Partnership Modell angedacht wird.

Unterstützung erhielt Rendi-Wagner von ihren FraktionskollegInnen Gabriele Heinisch-Hosek, Verena Nussbaum, Philip Kucher und Markus Vogl. Die Abgeordneten der SPÖ vertraten die Ansicht, dass es sinnvoll sei, neue Aufgaben der AUVA zu definieren und zu erweitern, da die Arbeitswelt sich geändert habe. Heinisch-Hosek verwies etwa auf die Bereich Gendermedizin. Kucher meinte, man könne nicht einerseits über die Verbesserung der Leistungen für die Versicherten debattieren und auf der anderen Seite 500 Mio. € aus dem Gesundheitsbereich entnehmen und der Arbeitgeberseite zusprechen, wie die Ministerin plane. Vogl kritisierte, dass man sich nicht mit den Sozialpartnern ins Einvernehmen gesetzt habe, wie das bei so großen Veränderungen des Systems immer der Fall war.

Kein Verständnis für die Sorgen der SPÖ hatte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Einiges an den Strukturen der AUVA sei nicht mehr zeitgemäß, um diese gehe es. Gabriela Schwarz (ÖVP) verwies auf die laufenden Gespräche mit der AUVA, die aus ihrer Sicht eine Vertagung des Antrags rechtfertigen.

Auf die laufenden Gespräche verwies auch die Gesundheitsministerin. Die Befürchtungen der SPÖ seien überzogen, sie würde die Verunsicherung, welche sie der Regierung vorwerfe, selbst erzeugen. Die Existenz der Unfallkrankenhäuser werde nicht in Frage gestellt. Die 500 Mio. € müssten auch nicht auf einmal eingespart werden, sondern über einen längeren Zeitraum. Geändert werden solle nur der Rahmen der Unfallversicherungen, am Versicherungsschutz und an den Leistungen werde sich nichts ändern. Vielmehr wolle man eine bessere Versorgung anbieten, etwa über Traumazentren. Was neue Strukturen angehe, etwa PPP-Modelle, so warte sie dazu die Vorschläge der AUVA ab, mit der sie in guten Verhandlungen sei.

SPÖ für Harmonisierung der Leistungen aller Krankenversicherungsträger

Die Bundesregierung habe gleichzeitig mit der Präsentation der Umbaupläne der Sozialversicherung eine Harmonisierung der Versicherungsleistungen angekündigt, stellte SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner fest. Dieses angebliche Jahrhundertprojekt beseitige aber nicht die wahren Ungleichheiten zwischen den Versicherungsträgern und den Versicherten, da weiterhin diverse Selbstbehalte eingehoben und unterschiedlich hohe Zuschüsse – angefangen von den Hörgeräten bis zum Zahnersatz – gewährt werden. Sie fordert daher die zuständige Ministerin auf, den bereits 2017 begonnenen Weg der Leistungsharmonisierung über alle Krankenversicherungsträger hinweg konsequent fortzusetzen ( 276/A(E) ). SPÖ-Mandatar Philip Kucher kritisierte das Fehlen eines Gesamtansatzes für das Gesundheitssystem. Gabriel Obernosterer (ÖVP) hielt ihm entgegen, man müsse der Regierung zubilligen, dass sie Reformen angehe, um die Strukturen so zu verändern, dass wieder mehr Geld bei den Menschen ankommt und sie die bestmögliche Versorgung erhalten. Grundsätzlich würden alle Kassen in Österreich gute Leistungen anbieten.

Gesundheitsministerin Hartinger-Klein erklärte, es sei noch niemals genau festgestellt worden, welche Leistungen im extramuralen Bereich überhaupt notwendig sind. Sie lasse das nun erheben, in weiterer Folge werde man über die Preise sprechen. Sie ist zuversichtlich, dass ein Vorschlag demnächst vorgelegt werden kann.

NEOS sehen massive Privilegien von KFA-Versicherten gegenüber normalen Versicherten

In insgesamt drei Anträgen befassen sich die NEOS mit den Krankenfürsorgeanstalten, die in die aktuellen Reformpläne der Regierung nicht einbezogen wurden. Ähnlich wie die BVA gebe es für diese 15 gesetzlichen Krankenversicherer (KFA, KUF, MKF) einen wesentlichen Vorteil dadurch, dass für sie durch die öffentlich Bediensteten relativ stabile und hohe Beitragseinnahmen garantiert sind, gibt NEOS-Mandatar Gerald Loacker zu bedenken. Zudem müssten die KFAs keine beitragsschwachen Gruppen wie etwa Arbeitslose, MindestsicherungsbezieherInnen oder AsylwerberInnen, versichern. Dadurch konnten die KFAs Vermögensberge anhäufen, was sich natürlich in den Leistungskatalogen niederschlage.

Die Lösung liegt für Loacker entweder in einer Zusammenlegung der Unselbständigen-Träger (GKK, BVA, VAEB, BKK, KFA) oder in einem Risikostrukturausgleich, wobei ausschließlich Faktoren einbezogen werden, die von den Trägern nicht beeinflusst werden können (Einkommen, Demographie, Morbidität, Hochkostenfälle). Geregelt werden sollte das durch ein Krankenversicherungs-Solidaritätsstärkungs-Gesetz (KVSoliStG), zu dem er eine Entschließung vorlegte ( 286/A(E)). Loacker fordert weiters die Gesundheitsministerin auf, die Harmonisierung zwischen Krankenkassen (KV) und Krankenfürsorgeanstalten, gemäß den Empfehlungen der Studie der London School of Economics, voranzutreiben ( 291/A(E). Das sollte die Basis für ein Krankenfürsorgeanstalten-Krankenkassen-Harmonisierungs-Gesetz (KfaKvHG)) sein. Schließlich fordert Loacker mehr Transparenz der KAF. Sie sollten mit einem Krankenfürsorgeanstalten-Transparenz-Gesetz (KFATG) angehalten werden, die Erfolgsrechnung, die Bilanz sowie einen Jahresbericht online transparent zu machen, entsprechend den Transparenzregeln, die von der BVA auf Basis B-KUVG einzuhalten sind ( 292/A(E)).

Die Anträge fanden durchaus positives Echo bei den Abgeordneten der Koalition. Mit Hinweis auf die laufenden Bemühungen der Gesundheitsminister wurden jedoch alle vertagt. Die aufgeworfenen Fragen wären nur im Rahmen einer Gesamtreform zu lösen, sagte Angela Fichtinger (ÖVP). Es wäre wünschenswert, in diese Reformanstrengungen auch kleine Kassen einzubeziehen, betonte Gerhard Kaniak (FPÖ). Gesundheitsministerin Hartinger-Klein stellte fest, sie sei selbstverständlich für Transparenz. Da die Krankenfürsorgeanstalten in die Zuständigkeit der Länder fallen, habe sie aber nur wenig Gestaltungsspielraum.  

NEOS fordern Wettbewerb und Wahlfreiheit im Kassensystem und Freigabe der Beitragssätze

Einen Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Wettbewerbs innerhalb des heimischen Krankenkassensystems legen die NEOS vor ( 287/A(E)). Wie Beispiele aus der Schweiz, Deutschland und Holland zeigen, nütze der Wettbewerb den KundInnen, weil sich die Kassen besser auf deren Bedürfnisse einstellen müssen. Die Regierung sollte daher ein “Krankenversicherungs-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (KVWStG)” ausarbeiten, das folgende Punkte berücksichtigt: Regionale Benchmarks inklusive Veröffentlichungspflicht; regionale (Zusatz-)Beitragssätze innerhalb der Träger, die sich an der jeweiligen Versorgungsdichte und Effizienz der Krankenkasse orientieren; mehr Selektivvertragsmöglichkeiten sowie Wahlfreiheit zwischen Selbstbehalt- und Vollversicherungsmodellen unabhängig vom Träger.

Loacker zeigte auch auf, dass die Krankenversicherungsträger 2015 über 3,6 Mrd. € an Vermögen besaßen, wovon 2,7 Mrd. als freie Rücklagen deklariert waren. Es sei jedoch nicht ihre Aufgabe, Beiträge zu horten. Im Sinne der Versicherten und Unternehmen wäre es besser, die Beiträge so zu gestalten, dass lediglich der jährliche Finanzierungsbedarf der Krankenkassen gedeckt ist, argumentierte Loacker. Die Regierung wird daher von ihm aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, “welche den einzelnen KV-Trägern die freie Beitragssatz-Setzung ermöglicht”, wie es im Antag heißt ( 233/A(E) ).

Für Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) gingen die Vorschläge der NEOS in Richtung einer Zwei-Klassenmedizin. Bereits unterversorgte Regionen würden mit dem hier vorgeschlagenen System weitere Nachteile erleiden. Verena Nussbaum (SPÖ) sah die Ideen der NEOS als unvereinbar mit der Forderung nach gleichen Leistungen für alle Versicherten. Angela Fichtinger (ÖVP) begründete ihren Vertagungsantrag erneut mit der derzeit laufenden Debatte über die Krankenversicherungen, die auch die von den NEOS aufgeworfenen Fragen behandle. (Schluss Gesundheitsausschuss) sox

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