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Entlastung für Wirtschaftskammermitglieder soll Unternehmen fördern


Wirtschaftsausschuss beschließt Änderungen im Wirtschaftskammergesetz und im Maß- und Eichgesetz

Wien (PK) Ausgehend von einem von Abgeordneten der Koalition eingebrachten Initiativantrag hat der Wirtschaftsausschuss eine Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG-Novelle 2017) beschlossen. Kammermitglieder sollen durch neue Berechnungsmodelle der Grundumlage entlastet werden. Neu ins Kammergesetz aufgenommen wird auch die ausdrückliche Berechtigung, Daten zur Bekämpfung von Pfusch zu sammeln und zu verarbeiten. Die Novelle fand die Zustimmung der SPÖ, der ÖVP und der Freiheitlichen. Gegen sie sprachen sich Grüne, NEOS und Team Stronach aus.

Eine weitere Novelle betrifft das Maß- und Eichgesetz. Unter Berücksichtigung technischer Neuerungen werden die Intervalle für Nacheichungen festgelegt oder Eichpflichten überhaupt abgeschafft. Diese Änderungen wurde einstimmig angenommen.

Anträge der FPÖ und NEOS zur Reform der Wirtschaftskammer wurden vertagt. Für die FPÖ ist die Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern überfällig, die NEOS wollen eine grundlegende Neustrukturierung der Kammern. Erneut vertagt wurden auch Anträge der Grünen und des Team Stronach. Die Grünen wünschen mehr Aussagekraft der Transparenzdatenbank. Das Team Stronach spricht sich für eine bessere Standortpolitik aus, die vor allem den ländlichen Raum fördern soll.

Grundumlage für Mitglieder der Wirtschaftskammer wird gesenkt

Mit Mehrheit stimmte der Wirtschaftsausschuss dem Initiativantrag der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter (S) zur Änderung des Wirtschaftskammergesetzes zu. (2142/A). Die Novelle ziele auf eine Entlastung der Kammermitglieder ab, erläuterte Haubner. So soll etwa bei Unternehmensgründungen im ersten Jahr nach der Gründung die Pflicht zur Zahlung der Grundumlage entfallen. Vorgesehen ist ferner die Einführung eines degressiven Staffeltarifs, der bewirkt, dass mit steigendem Vorsteuervolumen die Belastung durch die Umlage sinkt. Darüber hinaus wollen SPÖ und ÖVP die Bemessungsgrundlage um die auf Investitionen entfallenden Umsatzsteuern verringern. Gänzlich gestrichen werden soll die Pflicht zur Zahlung einer mehrfachen Grundumlage. Bei Vorliegen von mehreren Gewerbeberechtigungen, die allesamt zur Mitgliedschaft in ein und derselben Fachorganisation führen, ist damit in Zukunft nur noch die Grundumlage für die Mitgliedschaft in einer einzigen Fachorganisation zu zahlen.

Mit der Novelle wird aber auch die Legitimität der Pfuscherbekämpfung durch Kammern zum Ausdruck gebracht. Nun wird ausdrückliche festgehalten, dass die Wirtschaftskammern und die Fachgruppen unter Achtung der Rechte der Betroffenen Fragen stellen, Beobachtungen vornehmen und gegebenenfalls Anzeige bei der zuständigen Behörde erstatten dürfen. Das Gesetz schafft eine explizite gesetzliche Grundlage für die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der in diesem Zusammenhang anfallenden Daten.

In Zusammenhang mit dem Wirtschaftskammergesetz wurden auch zwei Oppositionsanträge debattiert. Für FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger bleibt die Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern ein vordringliches Anliegen (966/A(E)). NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn forderte einmal mehr eine grundlegende Neustrukturierung der Wirtschaftskammer (2022/A(E)). Er will eine Mitgliedschaft in der Kammer auf freiwilliger Basis, den Kammerapparat entschlacken und die Landesorganisationen abschaffen.

Die Novelle und die Anträge der Opposition führten zu einer Debatte über die Berechtigung von Pflichtmitgliedschaften in den Kammern, über die von ihnen erbrachten Leistungen und ihre Rolle für die Sozialpartnerschaft. SPÖ-Abgeordneter Matznetter meinte, die in der Novelle getroffenen Änderung der Grundumlage seien für die Kammern ein Anstoß, Reformen durchzuführen, effizienter zu werden und Leistungen günstiger anzubieten. Matthias Köchl (G) ging die Reform hingegen zu wenig weit. Eine grundlegende Neuausrichtung der Kammern würde aus seiner Sicher zuerst eine Reform des Wahlsystems erfordern. FPÖ-Abgeordneter Kasseger meinte, seine Fraktion werde zustimmen, denn auch wenn vorerst nur kleine Schritte erfolgten, so gingen diese immerhin in die richtige Richtung.

Für NEOS-Mandatar Schellhorn ist die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern nicht mehr zeitgemäß. Der Kammerapparat sei schwerfällig und überbezahlt. SPÖ und ÖVP würden am bestehenden System jedoch festhalten wollen, so lange es gehe, weil sie sich ihre Vorfeldorganisationen bewahren wollen. Leopold Steinbichler (T) schloss sich der Kritik am Kammersystem an und sagte, die Unterstützung, welche diese den Mitgliedern biete, sei gerade im Ernstfall unzureichend.

Für Peter Haubner (V) ist hingegen angesichts des Status der Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts eine Pflichtmitgliedschaft gerechtfertigt. Die Kammern würden wichtige Leistungen erbringen, argumentierten er und seine Fraktionskollegin Brigitte Jank. Das System der Grundumlage sei auf die Bedürfnisse der jeweiligen Fachgruppen zugeschnitten, argumentierte Jank. Die Forderung nach Abschaffung von Pflichtmitgliedschaften und Umlagesystem klinge nur vordergründig gut, enthalte aber noch keine Lösung für die Frage, wie die Kammern ihre Aufgaben adäquat wahrnehmen können. Grundsätzlich liegt es bei den Mitgliedern selbst, Änderungen durchzusetzen, ist Jank überzeugt.

Die SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Katzian, Franz Kirchgatterer und Josef Cap sahen die Debatte um die Umstellung der Kammermitgliedschaft auf Freiwilligkeit als Versuch, die Sozialpartnerschaft insgesamt in Frage zu stellen. Die Kritiker hätten aber keine Alternative anzubieten, die ein vergleichbares Maß an sozialer und politischer Stabilität garantiere.

Maß- und Eichgesetz: Technischer Fortschritt macht Kostenersparnis möglich

Durch technische Entwicklungen ist es heute möglich, Eichpflichten zu reduzieren sowie Intervalle zur Nacheichung zu verlängern, wodurch sich eine Entlastung für die Verwender von Messgeräten ergibt. Von diesem Befund geht eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz aus (1611 d.B.), die nun bei einer Reihe von Messgeräten, etwa bei Abwasserzählern oder Drehzahlmessern, die Eichpflicht streicht. Für andere Geräte, wie z.B. Längenmessgeräte, wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlängerung der Nacheichfristen schließlich elektronische Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Reifendruckmessgeräte betroffen sind. Die Novelle soll nach fünf Jahren für die Verwender der Messgeräte eine Einsparung von rund 15,2 Mio. € jährlich und den Entfall von 164.000 Messungen pro Jahr bringen. Für Karin Nachbaur (V) ist das Gesetz damit ein erfreuliches Beispiel für Bürokratieabbau und Kostenersparnis zugunsten der BürgerInnen.

Leopold Steinbichler (T) brachte hingegen die Kritik am Smart Meter zur Sprache, diese Vorrichtung würden den KundInnen keine erkennbaren Vorteile bringen. Ruperta Lichtenecker (G) und Josef Schellhorn (N) fragten, ob eine Erstreckung der Messintervalle in Hinblick auf Konsumentenschutz und Sicherheit tatsächlich unbedenklich sei. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verwies auf technische Expertisen, wonach die Abschaffung von Eichpflichten bzw. die Fristverlängerung dort vorgenommen wurde, wo dies ohne Auswirkung auf die Verlässlichkeit der Geräte möglich war.

Grüne kritisieren intransparente Transparenzdatenbank

Einmal mehr kritisierte Ruperta Lichtenecker die Intransparenz der Transparenzdatenbank im Bereich der Unternehmensförderungen. Sie will nun die Etablierung einer Transparenzdatenbank, die zumindest die Auszahlungsbeträge aller öffentlichen Fördergeber umfasst sowie die Prüfung der Zielstruktur und der Wirkungsorientierung ermöglichen soll (1838/A(E)). Nur wenn jederzeit abrufbar ist, wer an wen wann welche Förderung vergeben hat, könne das Fördersystem effizienter gestaltet werden, argumentierte sie. Franz Kirchgatterer (S) sprach sich für eine erneute Vertagung aus. Die Datenbank werde ständig verbessert, aber noch seien nicht alle, die sie befüllen müssten, im Boot. Schellhorn (N) wertet diese Aussage als weiteren Beweis der Reformunwilligkeit der Koalitionsparteien. Offenbar hätten diese kein Interesse, das Fördersystem überschaubarer zu gestalten.

Team Stronach will wirtschaftsfreundliches Österreich

Auch ein bereits einmal vertagter Antrag (513/A(E)) der Abgeordneten Kathrin Nachbaur (V) stand erneut Auf Der Tagesordnung. Mit einem Wirtschaftsstandortgipfel will sie einen „Wirtschaftsstandortcheck“ und einen Schulterschluss zwischen Politik, Wirtschaft, Arbeitnehmer-und Interessenvertretern erreichen. Walter Schopf (S) meinte, der Antrag könne vertagt werden, dass es bereits viele Gesprächsplattformen für den Austausch zwischen Politik und Wirtschaft gebe.

Bereits zum fünften Mal stand ein Antrag der Abgeordneten des Team Stronach, Waltraud Dietrich, zur Stärkung des Wirtschaftsstandort Österreich auf der Tagesordnung. Sie fordert wirtschaftsfreundliche Maßnahmen und Steuererleichterungen für Betriebsgründungen im ländlichen Raum (961/A(E)). Leopold Steinbichler (T) meinte, die Problematik der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sei nach wie vor höchst aktuell. Hermann Schultes (V) wertete den Antrag hingegen als wenig aussagekräftig und befürwortete die Vertagung. (Schluss Wirtschaftsausschuss) sox

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