Betroffene müssen Antrag stellen. Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass private Beitragszahler keine Rundfunkbeiträge Mehr für ihre Zweitwohnung bezahlen müssen. Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was Betroffene nun tun können. Was ändert sich durch das Urteil? Michèle Scherer: „Früher waren privat genutzte Zweitwohnungen beitragspflichtig. Am 18. […]