Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 24. Februar 2017 – Az.: S 24 AS 33/17.ER. Für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Übernahme notwendig werdender Umzugskosten ist es entsprechend § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. Halbsatz SGB II ohne jede Bedeutung, ob der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die eine Ortsveränderung durchführende Person jemals Leistungen nach […]