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Impfpflicht in Kitas und Schule beschlossen

Nun ist es also da: Das Masernschutzgesetz. Mitte Juli hat die Bundesregierung es beschlossen. Und “Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter oder in der Schule – wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen”, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die Impfpflicht lässt sich die Regierung auch ein bisschen was kosten: Die neuen Regelungen Werden durch eine verstärkte Aufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begleitet. Dafür werden Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Es ist für die Kleinen zwar nur ein kleiner Pieks, aber manchmal braucht es dafür große Überwindung. Und die muss nun sein, denn wer sein Kind nicht impfen lässt, dem droht ein Bußgeld und der Ausschluss aus Kita oder Schule. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Doch nicht nur die Kleinen müssen sich impfen lassen. Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagepflegepersonen und medizinisches Personal (soweit sienach 1970 geboren sind), müssen gegen Masern geimpft sein.

Nachweisen können Eltern und Personal die Impfung, indem sie ihrem Impfausweis zeigen. Kinder, die bereits jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Wer schon einmal Masern hatte, kann den Nachweis durch ein ärztliches Attest erbringen.

Damit die Impfpflicht lückenlos umgesetzt werden kann, dürfen bald künftig alle Ärzte (außer Zahnärzten) Schutzimpfungen durchführen. Fachärzt*innen dürfen Schutzimpfungen ebenfalls geben.

Und: Endlich soll der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Daher werden die Krankenkassen in die Pflicht genommen, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten für diese Impfungen zu treffen.

Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung macht übrigens auch vor dem guten alten Impfausweis nicht Halt: Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll auch in elektronischer Form möglich sein. Durch solch einen digitalen Impfausweis kann der Patient automatisiert an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden.

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