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Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Deutsche, die im Ausland leben und gewisse Kriterien erfüllen, haben das Recht vom Ausland aus an der Bundestagswahl teil zu nehmen.

Alle Deutschen Staatsbürger, die in Deutschland Gemeldet Sind können ein Wahlrecht im Ausland geltend machen. Wer also im Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss eine Ausstellung eines Wahlscheines persönlich beantragen (auch per Telefax, Fernschreiben oder E-Mail möglich) und kann somit an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen.

Jene Deutschen, die im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, dürfen an der Wahl teilnehmen, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 für mehr als drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

Unter diesem Link finden Sie die Unterlagen für das Wahlrecht für Auslandsdeutsche:
Wahlrecht – Antrag

Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt, muss so schnell wie Möglich einen Antrag auf Eintragung in die Wählerliste an die zuständige Gemeinde senden. Hierfür müssen Sie sich an die Gemeinde wenden, in der Sie als letztes gemeldet waren. Antrag und eidesstattliche Versicherung müssen an die Gemeinde, in der Sie zuletzt wohnhaft waren, geschickt werden. Diese Anträge können Sie online finden und als pdf Datei downloaden oder bei folgenden Behörden abholen.
Botschaften und Konsulate Deutschlands im Ausland
Bundeswahlleiter
Kreiswahlleiter in Deutschland

Sobald Sie Ihre Wahlunterlagen (Wahlumschlag, Stimmzettel, Wahlschein, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) bekommen, müssen Sie nur noch ihre Stimme abgeben und die Wahlpapiere rechtzeitig wieder nach Deutschland schicken. Sie können sich auch informieren ob von einer nahe liegenden Auslandsvertretung ein Kurierdienst angeboten wird.

Sie haben also viele Möglichkeiten um als deutscher Bürger im Ausland an der Bundestagswahl Ihre Stimme abgeben zu dürfen.

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