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Mittelstandsrichtlinie: So läuft Gründungsberatung in Sachsen

Dieser Artikel wurde von Gisbert Sachs geschrieben.

Mit dem Förderprogramm „Gründungsberatung“ unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Gründung oder der Übernahme eines wettbewerbsfähigen Unternehmens. Dafür gibt es Zuschüsse für Beratungsleistungen, um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Die Beratungsthemen können dabei von der Finanzoptimierung über die Unternehmenskonzeption bis hin zum Personalmanagement reichen. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten einer Gründungsberatung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.

Mittelstandsrichtlinie: Beratung/Coaching

Das Programm „Gründungsberatung“ ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Lassen Sie sich zu folgenden Themen beraten

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
    Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
    Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
    Markterschließung
    Standortsuche
    Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien
    Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau

Wer wird gefördert

Natürliche Personen, die sich durch Gründung eines Unternehmens Oder Durch Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder durch Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb selbständig machen wollen. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss sich in Sachsen befinden.

Was wird gefördert

Beratungen zum Start in die Selbständigkeit zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Von der Förderung ausgenommen sind Beratungsleistungen, die sich im Wesentlichen auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- oder Steuerfragen beziehen.

Voraussetzung

Die Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein.

Jetzt anmelden für eine SAB-Förderung

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