Im Rahmen des Personalverleihs wird regelmässig befürchtet, Dass die Rechte und der Schutz der Arbeitnehmer beschnitten oder gar ausgehöhlt werden. Der hiesige Gesetzgeber hat darum den Personalverleih gesondert geordnet und teilweise scharfen Regeln unterstellt (ein Beitrag von: Reto Sutter und Nicolas Facincani, HR Today). Der Verleiher Als Verleiher gilt ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem sog. Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlässt. Entscheidend ist bei alldem, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Weisungsrechte über seine Angestellten an den Einsatzbetrieb abtritt. Das ist namentlich dann gegeben, wenn der Einsatzbetrieb Anweisungen über die Art der zu verrichtenden Arbeit gibt und die nötigen...
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